Allgemeine Geschäftsbedingungen

LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Hinweis: Unsere Mitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt, es sei denn, sie weisen die Berechtigung zum Einzug von Forderungen schriftlich nach.

1. ALLGEMEINES

Verkäufe und Lieferungen der Fa. ICEBLOW Alexander Titze unterliegen ausschließlich deren Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäftsbedingungen und andere abweichende Bestimmungen des Kunden sind für ICEBLOW Alexander Titze ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht verbindlich. Übereinkünfte und Vereinbarungen (z.B. Angebote, Auftragsbestätigungen, Annahmen) haben bis zum Vertragsschluss schriftlich zu erfolgen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen finden unter Ausschluss anderer Einkaufsbedingungen auch auf zukünftige Verträge zwischen den Parteien Anwendung.

2. ANGEBOT UND ANNAHME

2.1. Ein Angebot eines Kunden gilt nicht als von ICEBLOW Alexander Titze angenommen, bevor und ohne, dass ICEBLOW Alexander Titze oder ein Vertreter der Firma innerhalb des vom Anbietenden festgelegten Zeitraums eine schriftliche Bestätigung abgegeben hat.

2.2. Die Angebotsannahme muss ICEBLOW Alexander Titze innerhalb des Zeitraumes zugehen, den sie bestimmt hat. Andernfalls ist sie unwirksam.

3. LIEFERUNG

3.1. ICEBLOW Alexander Titze ist weder zur Lieferung von nicht ausdrücklich benanntem Zubehör und Artikeln oder Dienstleistungen noch zur Beratung des Kunden verpflichtet.

3.2. Im Falle der Versendung eines Artikels ohne besondere vertragliche Vereinbarung hat ICEBLOW Alexander Titze den Vertragsgegenstand dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Kunden zu übergeben. Benennt der Kunde ICEBLOW Alexander Titze nicht rechtzeitig den Beförderer, kann ICEBLOW Alexander Titze selbst eine Person zu den üblichen Bedingungen auf Kosten und auf Gefahr des Kunden beauftragen. Eine Benachrichtigung des Kunden über die anstehende Lieferung ist nicht erforderlich.

3.3. Preis- und Leistungsgefahr gehen auf den Kunden über, sobald der Vertragsgegenstand in Übereinstimmung mitgeliefert wurde oder sobald das Eigentum auf den Kunden übergegangen ist.

3.4. ICEBLOW Alexander Titze behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller ausstehenden Forderungen und anderer Ansprüche der Fa. ICEBLOW Alexander Titze gegen den Kunden vor, die einschließlich aller zukünftig fällig werdender Forderungen Gegenstand dieses Kaufvertrages sind.

4. LIEFERZEIT

Vereinbarte Liefer- und Ausführungszeiten bzw. Fertigstellungstermine oder –fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

5. ANDERE VERPLICHTUNGEN

ICEBLOW Alexander Titze ist nur dann zur Benachrichtigung des Kunden verpflichtet, wenn die Verzögerung oder die Nichterfüllung gewiss ist.

6. PREIS UND BEZAHLUNG

6.1. Der Kaufpreis versteht sich rein netto und beinhaltet nicht die Kosten für Transport, Versicherung, Verpackung und Fracht. Auf Verlangen des Kunden versichert ICEBLOW Alexander Titze den Vertragsgegenstand auf Kosten des Kunden.

6.2. Der Kunde hat den Kaufpreis für den Vertragsgegenstand rein netto sofort zu zahlen, sofern kein Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt stets zahlungshalber. Die Zahlung hat ausschließlich im Überweisungsverkehr zu erfolgen; Schecks oder Wechsel gelten nicht als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung. Gezahlt ist, wenn die Vertragssumme ICEBLOW Alexander Titze, Alexander Titze auf dessen Konto zur Verfügung steht. Eine Barzahlung ist nur möglich, wenn der Zahlungsempfänger eine zum Inkasso berechtigende Vollmacht vorlegt.

6.3. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist zu erfüllen und auf das Konto von ICEBLOW Alexander Titze bei der VR Bank Bayreuth-Hof mit der IBAN: DE66 7806 0896 0000 2204 50 BIC: GENODEF1HO1 ohne Abzüge zu leisten.

6.4. Bei Zahlungsverzug ist ICEBLOW Alexander Titze berechtigt – unbeschadet eines Entschädigungsanspruchs für weitergehende Verluste- vom Kunden sowohl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung als auch Zinsen auf den fälligen Betrag in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen.

6.5. Im Falle der Warenlieferung bleibt ICEBLOW Alexander Titze bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentümer der Ware. Der Kunde darf über die vorbehaltene Ware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter – etwa im Falle der Zwangsvollstreckung – wird der Kunde auf die Eigentumsverhältnisse und das Eigentumsrecht von ICEBLOW Alexander Titze hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit ICEBLOW Alexander Titze seine Eigentumsrechte ggf. im gerichtlichen Wege durchsetzen kann.

7. ZAHLUNGSEINSTELLUNG

7.1. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, solange der Gegenanspruch nicht rechtskräftig festgestellt oder ICEBLOW Alexander Titze schriftlich anerkannt ist.

7.2. Das Recht des Kunden, die Zahlung einzustellen und Einwendungen zu erheben ist ausgeschlossen, es sei denn, ICEBLOW Alexander Titze hat eine wesentliche Vertragsverletzung begangen und hat trotz schriftlicher Androhung keine angemessenen Sicherheiten angeboten.

8. VERTRAGSGEMÄSSHEIT

8.1. ICEBLOW Alexander Titze ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass sich der Vertragsgegenstand für den Einsatz zur Trockeneisreinigung in der branchenüblich vorgesehenen Weise eignet.

8.2. ICEBLOW Alexander Titze führt im Falle der Erbringung einer Dienstleistung eine Reinigung mit dem Auftragsgegenstand / Werkstück mittels Trockeneisreinigungsverfahren durch. Bei dieser Reinigungstechnik werden Verunreinigungen mit Druckluft von bis zu 16 bar sowie durch Thermoschock (das Trockeneis hat eine Temperatur von -79°C) von dem jeweiligen Werkstück gelöst. ICEBLOW Alexander Titze übernimmt daher keine Gewähr für die Materialfestigkeit des Werkstückes, sofern die Ungeeignetheit nicht durch eine fachmännische Inaugenscheinnahme erkennbar ist.

8.3 Das Reinigungsverfahren verursacht hohen Lärm während der Reinigung. Der Kunde hat daher Sorge dafür zu tragen, dass eine Belästigung anderer ausgeschlossen wird. Er trifft hierzu auf eigene Kosten entsprechende Vorkehrungen und holt evtl. notwendige behördliche Genehmigungen ein. Das Reinigungsverfahren verursacht zudem ggf. eine starke Verschmutzung durch die Sublimierung des gelösten Schmutzes. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass Gegenstände, die außerhalb der zu reinigenden Fläche oder Räumlichkeiten liegen, ausreichend von der Örtlichkeit getrennt sind, in der sich der zu reinigende Gegenstand befindet.

8.4. Die Rechte des Kunden wegen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache/Werkleistung verjähren, sofern die Mangelhaftigkeit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, gegenüber ICEBLOW Alexander Titze 12 Monate nach der Abnahme/Lieferung des Gegenstandes. Eine darüberhinausgehende Mangelhaftung vertraglicher oder gesetzlicher Art des Herstellers bleibt hiervon unberührt.

9. VERTRAGSWIDRIGKEIT

9.1. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand/Werkstück zu untersuchen, wie es das Gesetz verlangt und dabei jede Lieferung in jeder Hinsicht nach erkennbarer Vertragswidrigkeit unverzüglich zu untersuchen.

9.2. Der Kunde hat ICEBLOW Alexander Titze die Vertragswidrigkeit in der gesetzlich erforderlichen Weise unverzüglich und schriftlich auf dem schnellstmöglichen Weg, auf dem die Übermittlung erfolgen kann, anzuzeigen.

10. VERTRAGSWIDRIGER WARE

10.1. Zeigt der Kunde die Vertragswidrigkeit so an, kann er in dieser Reihenfolge Nachbesserung und Nachlieferung verlangen.

10.2. Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, soweit nicht ICEBLOW Alexander Titze nach dreimaligem Fehlschlagen der Rechtsbehelfe nach Ziffer 10.1 unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung fristgerecht vertragsgerechte Ware geliefert (bzw. vertragsgerechte Dienstleistung erbracht) hat oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.

11. VERTRAGSAUFHEBUNG

Unbeschadet seiner weitergehenden Rechte ist ICEBLOW Alexander Titze berechtigt, die Aufhebung des Vertrages oder den Abbruch der Dienstleistung insgesamt oder teilweise ohne Entschädigung zu erklären

a) wenn Insolvenz-Maßnahmen in das Vermögen des Kunden beantragt sind oder begonnen haben;

b) wenn ICEBLOW Alexander Titze die Vergütung für seine Waren und Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig erhält.

12. SCHADENERSATZ

12.1. Zur Zahlung von Schadenersatz ist ICEBLOW Alexander Titze nur nach den vertraglichen Vereinbarungen, nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder außervertraglich bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen verpflichtet. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung, wenn ICEBLOW Alexander Titze eine für die Vertragsverletzung wesentliche Pflichtverletzung begeht.

12.2. Ungeachtet der bestehenden gesetzlichen Rechte haftet MB Strahlcenter Gutenfürst nicht für Nichterfüllung einer vertraglichen Pflicht, wenn die Nichterfüllung Folge des Eintritts eines Hindernisses, z. B. Eines natürlichen oder politischen Ereignisses, einer staatlichen Maßnahme, eines Arbeitskampfes, einer Sabotage, eines Unfalles oder ähnlicher Umstände ist, das von FG mit zumutbaren Mitteln nicht beherrscht werden kann.

12.3. Im Falle einer vertraglichen oder außervertraglichen Verpflichtung der Fa. ICEBLOW Alexander Titze zur Zahlung von Schadenersatz ist die Haftung auf den vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Falle der Reinigung eines Werkstückes ist die Haftung auf das 15-fach des Reinigungs-/Bearbeitungspreises begrenzt, jedenfalls aber auf die Höhe des Zeitwerts des Werkstückes.

12.4. Die Höhe der Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz für Lieferverzug ist begrenzt auf 0.5% des Lieferwertes für jede volle Woche und insgesamt auf maximal 5% des Lieferwertes. Für andere Vertragsverletzungen wird die Haftung auf die Höhe des Lieferwertes begrenzt.

13. GERICHTSSTAND

Für sämtliche Auseinandersetzungen, die gegenwärtig bestehen oder künftig aus der Geschäftsverbindung der Parteien entstehen, ist der ausschließliche Gerichtsstand Hof. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

14. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere Ziffern dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, tritt an deren Stelle die Klausel, die zulässig ist und dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen/nichtigen Klausel am ehesten entspricht.